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   VGH Baden-Württemberg, 27.07.1983 - NC 9 S 362/83   

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VGH Baden-Württemberg, 27.07.1983 - NC 9 S 362/83 (https://dejure.org/1983,4288)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.1983 - NC 9 S 362/83 (https://dejure.org/1983,4288)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 1983 - NC 9 S 362/83 (https://dejure.org/1983,4288)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1983 - NC 9 S 952/81

    Zulassungsbegrenzung; Kapazitätsausschöpfung; Orientierungsmaßstab des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1983 - NC 9 S 362/83
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die "Titellehre" dazu bestimmt ist, gerade Lehrleistungen einer konkreten unbesetzten Stelle in deren Fachgebiet zu ersetzen, denn auch KapVO BW § 10 S 2 verlangt nur einen finanziellen Zusammenhang zwischen Stellenvakanz und Lehrangebot, nicht aber eine fachliche Entsprechung (Anschluß VGH Mannheim, 1983-03-23, NC 9 S 952/81).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete

    Der Senat hält an der Auffassung fest, dass eine Anrechnung unvergüteter Lehraufträge und sog. "Titellehre" (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 2 LHG) jedenfalls dann unterbleibt, wenn und soweit im maßgeblichen Zeitraum Stellen unbesetzt waren und die außerplanmäßige Lehrtätigkeit so als funktioneller Ausgleich für die offen gebliebenen Stellen erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 27.07.1983 - NC 9 S 362/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Heidelberg zum

    Da die Umstellung von neun A-13-Zeitstellen in neun E-13-Zeitstellen an deren Lehrverpflichtung von jeweils 4 SWS nichts änderte und daher kapazitätsneutral erfolgte, ist sie nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschluss vom 27.07.1983 - NC 9 S 362/83 - BVerwG Urteil vom 23.07.1987 - 7 C 70/85 -, NVwZ 1989, 366 f. unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 08.02.1984 - 1 BvR 580/83 u.a. -, BVerfGE 66, 155 [178f]).
  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet;

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Titellehre dazu bestimmt ist, gerade Lehrleistungen einer konkreten unbesetzten Stelle in deren Fachgebiet zu ersetzen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.07.1983 - NC 9 S 362/83 - Juris und Urt. v. 23.03.1983 - NC 9 S 952/91 - NVwZ 1983, 621 ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - NC 9 S 1501/14

    Rechnerische Methode bei der Kapazitätsermittlung

    7 "Der Senat hält an der Auffassung fest, dass eine Anrechnung unvergüteter Lehraufträge und sog. "Titellehre" (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 2 LHG) jedenfalls dann unterbleibt, wenn und soweit im maßgeblichen Zeitraum Stellen unbesetzt waren und die außerplanmäßige Lehrtätigkeit so als funktioneller Ausgleich für die offen gebliebenen Stellen erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 27.07.1983 - NC 9 S 362/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - NC 9 S 1499/14

    Vergabe außerkapazitärer Studienplätze; verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis;

    11 "Der Senat hält an der Auffassung fest, dass eine Anrechnung unvergüteter Lehraufträge und sog. "Titellehre" (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 2 LHG) jedenfalls dann unterbleibt, wenn und soweit im maßgeblichen Zeitraum Stellen unbesetzt waren und die außerplanmäßige Lehrtätigkeit so als funktioneller Ausgleich für die offen gebliebenen Stellen erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 27.07.1983 - NC 9 S 362/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - NC 9 S 65/15

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester außerhalb der

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 12.05.2009 (- NC 9 S 240/09 -, juris) ausgeführt: "Der Senat hält an der Auffassung fest, dass eine Anrechnung unvergüteter Lehraufträge und sog. "Titellehre" (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 2 LHG) jedenfalls dann unterbleibt, wenn und soweit im maßgeblichen Zeitraum Stellen unbesetzt waren und die außerplanmäßige Lehrtätigkeit so als funktioneller Ausgleich für die offen gebliebenen Stellen erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 27.07.1983 - NC 9 S 362/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1995 - NC 9 S 19/95

    Zulassung zum Studium: Losverfahren - Überbuchung der festgesetzten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind insoweit auch unvergütete Lehrauftragsstunden unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen (Beschluß vom 27.7.1983 - NC 9 S 362/83 -, KMK-HSchR 1985, 467, und Beschluß vom 12.1.1989 - NC 9 S 158/88 -, KMK-HSchR 89, 376 mit Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 23.7.1987, Buchholz 421.21 Nr. 34).
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